Unsere Besucherordnung

  • Die Benutzung des Parks, einschließlich seiner Besuchereinrichtungen (Parkplatz, Spielgeräte, Beobachtungsplattformen usw.) geschieht auf eigene Gefahr. Eltern und Lehrer haften für die Einhaltung der Besucherordnung. Beaufsichtigen Sie deshalb Ihre Kinder gut!
     
  • Schulklassen und Gruppen bitte nur geschlossen durch den Park führen. Nehmen die Schüler an einer Rallye teil, dürfen sie sich frei gemäß der Besucherordnung im Park bewegen.
     
  • Kinder unter 10 Jahren dürfen den Park nur in Begleitung Erwachsener besuchen.
     
  • Es besteht ein generelles Fütterungsverbot, insbesondere im Wildfreigehege. Eine Ausnahme besteht jedoch für das Streichelgehege und die begehbare Sittichvoliere. Dort ist das Füttern mit einer speziellen Futtermischung (im Automaten vor Ort erhältlich) möglich.
     
  • Bitte bleiben Sie auf den Wegen und beachten Sie Absperrungen. Mit diesem Verhalten garantieren Sie für Ihre Sicherheit und die der Tiere. Viele Tiere erscheinen Ihnen zahm und vertraulich, was vor allem Kinder dazu verleitet, diese streicheln zu wollen. Es handelt sich aber um Wildtiere. Darum: Keine Tiere außerhalb des Streichelgeheges streicheln. Finger und Hände nicht durch Gehegeeinfriedungen stecken. So ersparen Sie sich und Ihren Kindern Schrecken und Schmerzen.
     
  • Da Sie sich in einem Reservat für Tiere und Pflanzen befinden, ist die Entnahme von Pflanzen (einschließlich Pilzen) und Tieren, sowie Teilen (z. B. Geweihe) von diesen nicht gestattet.
     
  • Halten auch Sie bitte den Wildpark-MV sauber. Es stehen ausreichend Papier- und Abfallbehälter bereit.
     
  • Im Interesse von Tier und Besucher bitten wir auf das Abspielen lauter Musik zu verzichten.
     
  • Hunde dürfen an kurzer Leine im Park mitgeführt werden. Hunden ist der Zutritt zu den begehbaren Freiflugvolieren und dem Weg am Wolfsgehege aus Rücksicht auf die Tiere nicht gestattet. Bitte achten Sie hier auf die jeweiligen Hinweise.
     
  • Das Rauchen ist nur an den gastronomischen Standorten in gekennzeichneten Bereichen erlaubt. In den Wald- und Schilfgebieten (einschließlich Wildfreigehege) besteht erhöhte Brandgefahr. Rauchen ist dort grundsätzlich verboten.
     
  • Die Eintrittskarten dürfen vom Parkpersonal jederzeit kontrolliert werden, ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
     
  • Fundsachen und verlassene Kinder können an der Kasse gemeldet bzw. abgeholt werden.
     
  • Fotografieren und Filmen von den Wegen aus ist nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht. Die gewerbliche Verwendung von Aufnahmen bedarf der Zustimmung der Geschäftsführung.

Kontakt:

Anfahrtsadresse:
Primerburg
18273 Güstrow

Anschrift:
Verbindungschaussee 1
18273 Güstrow

info@wildpark-mv.de
Tel.: 03843 2468-0