Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Natur- & Umweltpark Güstrow gGmbH (nachfolgend Wildpark-MV)


Liebe Besucherinnen und Besucher,

der Wildpark-MV möchte Ihnen einen schönen Aufenthalt ermöglichen. Bitte nehmen Sie daher Rücksicht auf andere Besucher*innen, die im Park befindlichen Mitarbeiter*innen und die dort lebenden Tiere. Unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht einem sorglosen Aufenthalt nichts mehr im Wege.

 

GELTUNGSBEREICH DER AGB

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und der Natur- & Umweltpark Güstrow gGmbH in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung.

 

(2) Hinweise zum Datenschutz sind Gegenstand der AGB und separat einsehbar. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt der Wildpark-MV nicht an.


Teil A

VERTRAGSBEDINGUNGEN

I. Begriffsbestimmung

Die im Zuge der AGB aufgeführten Begrifflichkeiten definiert der Wildpark-MV wie folgt:

  • Artikel: Als Artikel bezeichnet der Wildpark-MV sämtliche buchbaren Zutrittskarten, Waren und Leistungen.
  • Eintrittskarten: Sämtliche Artikel, die zum Besuch des Wildpark-MV berechtigen, werden als Eintrittskarten bezeichnet (Tages-, Gruppen-, Jahres-, Veranstaltungskarten, Online-Tickets im Allgemeinen).
  • Buchungen: Unter Buchungen sind alle darüber hinaus verfügbaren Leistungen zu verstehen (Führungen, Tag als Tierpfleger, Tierbegegnung, Wolfscamp, Wolfshütte, Incentives, Veranstaltungen etc.).

 

II. Vertragspartner

Ihr Vertragspartner beim Kauf von Artikeln des Wildpark-MV ist stets die

 

Natur- & Umweltpark Güstrow gGmbH

Verbindungschaussee 1

18273 Güstrow

 

Telefon: 03843 2468 0

E-Mail: info@wildpark-mv.de

 

vertreten durch den Geschäftsführer: Christopher Imre Seif.

 

III. Vertragsabschluss über den Online-Shop www.shop.wildpark-mv.de

(1) Der Kauf eines Online-Tickets stellt ein Vertragsangebot seitens des Kunden dar und wird mit dem Bestätigen des „Kaufen“-Buttons als verbindliches Angebot an den Wildpark-MV geschickt. Die Korrektheit der bis hierhin eingegebenen Daten wird vorausgesetzt. Mit der Kaufabsicht erklären Sie Ihre Zustimmung zum Versand der Tickets und der Rechnung an die von Ihnen zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse.

 

(2) Durch die Übermittlung einer Bestätigung per E-Mail nimmt der Wildpark-MV das Vertragsangebot an. Die Bezahlung des ausgewiesenen Gesamtbetrags durch den Kunden führt zum Vertragsabschluss und Ticketversand an den Kunden. Dieser erfolgt per E-Mail.

 

(3) Bei Veranstaltungen gelten die angegebenen Altersbegrenzungen. Artikel können ausschließlich von uneingeschränkt geschäftsfähigen Personen erworben werden. Ein erworbenes Ticket verliert an Gültigkeit, sofern die Altersbeschränkungen des Tickets nicht mit den relevanten Daten des Nutzers übereinstimmen. Der Kunde hat sich eigenverantwortlich über Altersbegrenzungen zu informieren.

 

IV. Preise

(1) Es gelten die auf der Webseite und vor Ort ausgewiesenen Preise und Ermäßigungen. Anfallende gesetzliche Umsatzsteuerbeträge sind in den Preisen enthalten.

 

(2) Versand- und Verpackungskosten werden, sofern sie anfallen, gesondert ausgewiesen.

 

(3) Berechtigt für ermäßigte Eintrittskarten sind Schüler, Studenten, Senioren und Behinderte bei Vorlage entsprechender gültiger Nachweisdokumente, die eine Identifizierung ermöglichen.

 

(4) Kinder unter drei Jahren müssen keinen Eintritt zahlen.

 

V. Zahlung und Zahlungsabwicklung

Der Kaufpreis ist mit Abschluss des Kaufvertrags fällig. Die Zahlungsmöglichkeiten werden während des Buchungsvorgangs angezeigt und von Ihnen ausgewählt.

 

VI. Eintrittsregelung

(1) Der Wildpark-MV darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte an den dafür vorgesehenen Eingängen innerhalb der regulären Öffnungszeiten betreten werden. Die Eintrittskarten sind an den Scannern bzw. an der Kasse vorzuzeigen und zu entwerten. Der Zutritt außerhalb der regulären Öffnungszeiten wird auf den Eintrittskarten (betrifft u.a. Abendwanderungen) gesondert ausgewiesen.

 

(2) Die Eintrittskarte ist während des Aufenthaltes im Wildpark-MV mitzuführen und bei Aufforderung vorzuzeigen. Der Wildpark-MV behält sich die Überprüfung der Altersgrenzen bzw. Ermäßigungsberechtigung vor.

 

(3) Mit dem Erwerb der Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf vollständige Inanspruchnahme aller Angebote und Leistungen (z.B. Zugang zu bestimmten Bereichen, Fütterungen, Nutzung bestimmter Attraktionen). Der Wildpark-MV behält sich aus Rücksicht seiner Tiere oder sonstigen berechtigten Umständen (Wartungs- / Reparaturarbeiten, Wetterbedingungen und Sonderveranstaltungen) eine Zutrittseinschränkung vor.

 

VII. Widerrufs- & Rückgaberecht für Kaufverträge über den Online-Shop

(1) Für Artikel ohne festgelegtes Gültigkeitsdatum besteht ein vierzehntägiges Widerrufsrecht, ab dem Tag, an welchem Sie den Artikel per Kaufvertrag erworben haben.

 

(2) Zur Ausübung des Widerrufrechtes müssen Sie dem Wildpark-MV mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Brief oder E-Mail) Ihre Absicht auf Widerruf mitteilen. Sie können dafür das Widerrufsformular nutzen: Muster Widerrufsformular. Der Widerruf ist an folgende Adresse zu richten:

 

Natur- & Umweltpark Güstrow gGmbH

Verbindungschaussee 1

18273 Güstrow

E-Mail: info@wildpark-mv.de

 

(3) Widerrufsfolgen

Der Wildpark-MV wird Ihnen den Eingang Ihres Widerrufs schriftlich bestätigen. Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

 

(4) Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 

(5) Der Wildpark-MV behält sich vor, bei offensichtlichen Preisirrtümern sowie im Falle der Unmöglichkeit in Fällen höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird der Wildpark-MV, soweit möglich, den Kunden unverzüglich informieren, sofern dieser bei der Bestellung eine gültige E-Mail-Adresse angegeben hat und dem Kunden die bereits von ihm erbrachten Leistungen unverzüglich zurückerstatten.

 

(6) Ausschluss des Widerrufs

Hinsichtlich des Verkaufs von Artikeln mit einem festen Gültigkeitsdatum besteht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden, da gemäß §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich terminierter Freizeitveranstaltungen keine Anwendung finden. Jede Bestellung von solchen Artikeln ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Wildpark-MV bindend und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der Bestellung.

 

VIII. Versand / Print at Home

(1) Über die Webseite www.shop.wildpark-mv.de bietet der Wildpark-MV Artikel ausschließlich über das Print@Home-Verfahren an. Die Artikel versendet der Wildpark-MV nach Zahlungseingang an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

 

(2) Zur Einlösung Ihres Artikels vor Ort müssen Sie diesen entweder ausgedruckt oder auf Ihrem mobilen Endgerät in scanbarer Qualität am Einlass vorzeigen.

 

IX. Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Wildpark-MV und können bei ausbleibender Bezahlung zurückgefordert bzw. zur Nutzung gesperrt werden.

 

(2) Der Wildpark-MV ist nicht dazu verpflichtet, vor der Sperrung eine erneute Zahlungsaufforderung zu übermitteln.

 

X. Umbuchungen / Stornierungen

(1) Online oder vor Ort gekaufte Tages- und Veranstaltungskarten sowie auch Karten für Führungen, Jahreskarten, Gutscheine und sonstige Buchungen (Kindergeburtstag o.ä.) sind von der Stornierung bzw. einer Umbuchung ausgeschlossen.

 

XI. Gewährleistung / Haftungsbeschränkung

(1) Der Wildpark-MV haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur, sofern ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzurechnen ist. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Wildpark-MV für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche zu verstehen, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die Sie vertrauen dürfen.

 

(2) Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften der Wildpark-MV und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

 

(3) Im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch den Wildpark-MV und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Vorschriften gilt der vorangegangene Haftungsausschluss nicht.

 

(4) Kunden und Besucher haften für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser AGB, der Besucherordnung oder jedem anderen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten durch Sie oder die durch Sie zu beaufsichtigenden Personen (Kinder, Betreute, …) entstehen.

 

(5) Eine Abtretung von aus einer Haftung des Wildpark-MV folgenden Ansprüche ist ausgeschlossen.

 

XII. Unvorhergesehene Schließungen / Beschränkungen

(1) Für den Fall, dass der Zutritt in den Wildpark-MV während der Geltungsdauer der Eintrittskarte, einer gebuchten Führung oder einer Veranstaltung wegen eines unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstandes in oder in unmittelbarer Nähe des Wildparks (z.B. Unwetterwarnungen, Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Pandemien, Epidemien oder sonstige Ausbrüche von Krankheitserregern oder einer damit in Zusammenhang stehenden behördlichen Anordnung) nicht möglich ist, gilt folgendes:

  • Tageskarten mit einem Gültigkeitszeitraum über ein Datum hinaus, können um die Schließtage verlängert werden.
  • Freikarten sind von jeglicher Verlängerung ausgenommen.
  • Jahreskarten werden um die Anzahl der Schließtage während des eigentlichen Gültigkeitszeitraumes verlängert.
  • Eintrittskarten für Veranstaltungen, welche regelmäßig stattfinden (z.B. Wolfswanderung in der Dämmerung) behalten Ihre Gültigkeit und können nach Rücksprache mit dem Wildpark-MV an einem Nachholtermin eingelöst werden.
  • Eintrittskarten für Veranstaltungen, die in Ihrer Häufigkeit max. einmal jährlich stattfinden, unterliegen einer individuellen Regelung in Abhängigkeit des eintretenden Umstandes und möglicher Nachholung der Veranstaltung. Kunden werden entsprechend über die Möglichkeiten benachrichtigt.

 

(2) Kompensationen für unvorhergesehene Schließungen müssen über nachfolgende E-Mailadresse geltend gemacht werden: info@wildpark-mv.de. Eine Kompensation vor Ort ist ausgeschlossen. Zur Unterstützung des Wildpark-MV steht es Ihnen frei, auf eine Kompensation zu verzichten.

 

(3) Aufgrund behördlicher Anordnungen oder Verordnungen auf städtischer, Kreis- oder Landesebene ist eine Begrenzung der zulässigen Besucherzahl möglich. Dies kann zur Folge haben, das der Zutritt ausschließlich an ein bestimmtes Zeitfenster gebunden ist und in einem begrenzten zeitlichen Rahmen erfolgen muss.

 

XIII. Weitergabe der Artikel

(1) Der Weiterverkauf von Artikeln sowie die kommerzielle Nutzung dieser sind ausdrücklich untersagt. Der Weiterverkauf und auch die Übertragung von Jahreskarten auf andere Personen sind ausgeschlossen. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittskarte. Der Wildpark-MV behält sich vor, Strafanzeige zu erstatten bzw. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

XIV. Unberechtigte Verwendung

(1) Das Gelände des Wildpark-MV darf ausschließlich mit einer gültigen Eintrittskarte an den gekennzeichneten Eingängen betreten werden. Mehrfachausdrucke oder sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke der missbräuchlichen Verwendung sind nicht gestattet. Dies gilt auch für unberechtigte Weitergaben personalisierter Artikel und für falsche Angaben zu Vergünstigungen auslösenden Sachverhalten (insbesondere ermäßigte Tarife für Kinder, Familien, Gruppen o.ä.). Der Wildpark-MV behält sich eine Prüfung der gemachten Angaben auf Wahrheitsgehalt vor (z.B. Alter, Nachweise o.ä.). Wird der Nachweis nicht erbracht oder stellt sich eine Falschaussage heraus, muss der Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachträglich entrichtet werden.

 

(2) Unberechtigt erworbene oder missbräuchlich genutzte Artikel verlieren ihre Gültigkeit und werden eingezogen. Hierfür verantwortliche Personen oder Personen, welche die Besucherordnung missachten, werden von einem Wildparkbesuch ausgeschlossen und können mit einem Hausverbot belegt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht in diesen Fällen nicht. Der Wildpark-MV behält sich vor, Strafanzeige zu erstatten bzw. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

XV. Verlust der Eintrittskarte

(1) Der Wildpark-MV haftet nicht für den Verlust von Eintrittskarten.

 

(2) Bei Verlust oder Diebstahl der Jahreskarte ist dieser dem Wildpark-MV unverzüglich anzuzeigen (per E-Mail an info@wildpark-mv.de oder persönlich vor Ort). Der Wildpark-MV veranlasst daraufhin die unwiderrufliche Sperrung der Jahreskarte. Anschließend erhält der Karteninhaber eine neue Jahreskarte bzw. eine Ersatzkarte für den Rest der eigentlichen Gültigkeitsdauer.

 

(3) Wird der Verlust der Jahreskarte nicht unverzüglich durch den Karteninhaber angezeigt und in Folge dessen missbräuchlich genutzt, so haftet der Karteninhaber für mögliche Schäden. Der Erwerb einer Ersatzkarte ist in solchen Fällen ausgeschlossen. Sollte noch vor der Verlustmeldung ein Betrugsversuch mit der entsprechenden Karte unternommen worden sein, kann die eingezogene und gesperrte Jahreskarte nur gegen eine Gebühr wieder entsperrt und ausgehändigt werden. Die Gebühr kann dem Neupreis der jeweiligen Karte entsprechen.

 

(4) Die Aushändigung ist nur an den / die jeweilige/n Jahreskarteninhaber/in persönlich (samt Lichtbildausweis) an der Kasse während der regulären Öffnungszeit möglich.

 

(4) Eine anteilige Erstattung des Jahreskartenwertes ist in jedem Verlustfall ausgeschlossen.

 

XVI. Änderungen des Vertrages

1. Allgemeine Änderungen

(1) Der Wildpark-MV ist berechtigt, einzelne Teile der Leistung und / oder diese Bedingungen, zu ändern, soweit diese Änderungen geringfügig oder sachlich gerechtfertigt sind oder dies aus notwendigen rechtlichen oder regulatorischen Gründen erfolgt („allgemeine Änderungen“). Sachlich gerechtfertigte allgemeine Änderungen können aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen vorgenommen werden, sowie auch aus Sicherheitsgründen, um existierende Merkmale der Angebote weiterzuentwickeln oder zu optimieren sowie um zusätzliche Angebote hinzuzufügen, um dem Fortschritt Rechnung zu tragen und um den Fortbestand des Wildpark-MV und das Wohlergehen der Tiere sicherzustellen.

 

2. Wirksamwerden von Änderungen

(1) Wenn der Wildpark-MV allgemeine Änderungen vornimmt, setzt er Sie über die Änderungen und die Gründe für diese innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform (per E-Mail oder postalisch) in Kenntnis. Sie können die Änderungen ablehnen oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung müssen Sie innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Wildpark-MV aussprechen. Es gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Bei Kündigungen innerhalb eines laufenden Abrechnungszeitraumes erhalten Sie den gezahlten Betrag anteilig zurückerstattet.

 

(2) Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie die Änderungen nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Zugang der Informationen über die Änderungen abgelehnt haben. Die Änderungen werden dann ab dem Datum wirksam, das der Wildpark-MV Ihnen in Textform (per E-Mail oder postalisch) mitgeteilt hat.

 

(3) Der Wildpark-MV wird Sie zu Beginn der Frist von mindestens 30 Tagen auf die Genehmigungswirkung bei fehlender Ablehnung, auf die für die Ablehnung geltende Frist und auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen.

 

(4) Etwaige, auch sonstige Änderungen, die auf einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von Ihnen beruhen, bleiben von dieser Regelung unberührt. Bei ausdrücklich vereinbarten Änderungen des Vertrages können Sie Ihre Zustimmung dem Wildpark-MV ausschließlich per E-Mail übermitteln. Erweist sich eine Änderung als ungültig, nichtig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar, wird hierdurch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Änderungen oder Bedingungen nicht berührt.

 

3. Änderung persönlicher Daten / Todesfall

(1) Sollten sich persönliche Daten, wie z.B. Adresse, Status (Schüler, Rentner etc.) ändern und diese Relevanz für den geschlossenen Vertrag haben, so ist der Wildpark-MV darüber schriftlich zu informieren (per E-Mail oder postalisch).

 

(2) Im Todesfall eines Jahreskarteninhabers/in oder Vertragspartners/in sind die jeweiligen Erben zur Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde an den Wildpark-MV verpflichtet, sofern diese von einer anteiligen Erstattung des Kaufpreises Gebrauch machen möchten.

 

XVII. Rücktritt bzw. Kündigung durch den Wildpark-MV

(1) Kommen Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach, so ist der Wildpark-MV zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung des Vertrags berechtigt.

 

(2) Darüber hinaus behält sich der Wildpark-MV das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen, sofern

  • höhere Gewalt oder sonstige vom Wildpark-MV nicht zu vertretende Hinderungsgründe (z.B. Brand, Streik) die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen, soweit die Umstände zum Zeitpunkt der Gültigkeit des gekauften Artikels voraussichtlich noch andauern; soweit Ihre Kontaktdaten vorliegen, werden Sie in diesem Fall unverzüglich über das Leistungshindernis informiert und Ihre bereits erbrachten Gegenleistungen unverzüglich erstattet.
  • Sie einer Änderung des Vertrags nach Ziffer XVI widersprechen.
  • der Wildpark-MV begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass Sie durch Ihren Kauf  den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf in der Öffentlichkeit des Wildpark-MV gefährden können.

 

(3) Ihnen stehen aufgrund des Rücktritts / der Kündigung keinerlei Schadensersatzansprüche zu. Bereits getätigte Zahlungen erstattet der Wildpark-MV (ggf. anteilig) zurück. Erfolgt der Rücktritt oder die Kündigung des Wildpark-MV aus den in Ziffer XVII Abs. 2 Pkt. 3 genannten Gründen, so steht dem Wildpark-MV ein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund der Pflichtverletzung zu.

 

(4) Erfolgt die Kündigung des Wildpark-MV aus dem in Ziffer XVII Abs. 2 Pkt. 2 genannten Grund, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage. Die Frist beginnt, sobald Ihr Widerspruch über die Änderung des Vertrages eingegangen ist und der Wildpark-MV die Kündigung Ihnen gegenüber ausgesprochen hat. Bei Kündigung innerhalb eines laufenden Abrechnungszeitraums erhalten Sie den gezahlten Betrag anteilig zurück.

 

XVIII. Salvatorische Klausel & Sonstiges

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Wildpark-MV und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

(2) Erfüllungsort ist der Wildpark-MV.

 

(3) Gerichtsstand ist Rostock.

 

(4) Sollten einzelne dieser Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt im Fall von Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine wirksame Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am ehesten gerecht wird.

 

Teil B

BESUCHERORDNUNG

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder sonstigen Berechtigungen zum Parkbesuch wird die Besucherordnung akzeptiert:

 

  1. Die Benutzung des Parks, einschließlich seiner Besuchereinrichtungen (Parkplatz, Spielgeräte, Beobachtungsplattformen usw.) geschieht auf eigene Gefahr. Eltern und Lehrer haften für die Einhaltung der Besucherordnung. Beaufsichtigen Sie deshalb Ihre Kinder gut!
     
  2. Schulklassen und Gruppen bitte nur geschlossen durch den Park führen. Nehmen die Schüler an einer Rallye teil, dürfen sie sich frei gemäß der Besucherordnung im Park bewegen.
     
  3. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Park nur in Begleitung Erwachsener besuchen.
     
  4. Es besteht ein generelles Fütterungsverbot, insbesondere im Wildfreigehege. Eine Ausnahme besteht jedoch für das Streichelgehege und die begehbare Sittichvoliere. Dort ist das Füttern mit einer speziellen Futtermischung (im Automaten vor Ort erhältlich) möglich.
     
  5. Bitte bleiben Sie auf den Wegen und beachten Sie Absperrungen. Mit diesem Verhalten garantieren Sie für Ihre Sicherheit und die der Tiere. Viele Tiere erscheinen Ihnen zahm und vertraulich, was vor allem Kinder dazu verleitet, diese streicheln zu wollen. Es handelt sich aber um Wildtiere. Darum: Keine Tiere außerhalb des Streichelgeheges streicheln. Finger und Hände nicht durch Gehegeeinfriedungen stecken. So ersparen Sie sich und Ihren Kindern Schrecken und Schmerzen.
     
  6. Da Sie sich in einem Reservat für Tiere und Pflanzen befinden, ist die Entnahme von Pflanzen (einschließlich Pilzen) und Tieren, sowie Teilen (z. B. Geweihe) von diesen nicht gestattet.
     
  7. Halten auch Sie bitte den Wildpark-MV sauber. Es stehen ausreichend Papier- und Abfallbehälter bereit.
     
  8. Im Interesse von Tier und Besucher bitten wir auf das Abspielen lauter Musik zu verzichten.
     
  9. Hunde dürfen an kurzer Leine im Park mitgeführt werden. Hunden ist der Zutritt zu den begehbaren Freiflugvolieren und dem Weg am Wolfsgehege aus Rücksicht auf die Tiere nicht gestattet. Bitte achten Sie hier auf die jeweiligen Hinweise.
     
  10. Das Rauchen ist nur an den gastronomischen Standorten in gekennzeichneten Bereichen erlaubt. In den Wald- und Schilfgebieten (einschließlich Wildfreigehege) besteht erhöhte Brandgefahr. Rauchen ist dort grundsätzlich verboten.
     
  11. Die Eintrittskarten dürfen vom Parkpersonal jederzeit kontrolliert werden, ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
     
  12. Fundsachen und verlassene Kinder können an der Kasse gemeldet bzw. abgeholt werden.
     
  13. Fotografieren und Filmen von den Wegen aus ist nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht. Die gewerbliche Verwendung von Aufnahmen bedarf der Zustimmung der Geschäftsführung.

 

 

Teil C

AGB zur Nutzung der Wolfshütte

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragsnehmer und der Natur- und Umweltpark Güstrow gGmbH (im Folgenden auch Wildpark-MV, Vermieter). Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung gelten diese vom Vertragsnehmer als anerkannt.

 

I. Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag kommt mit der Zusendung der Buchungsbestätigung zu Stande. Diese wird dem

Vertragspartner per Mail oder auch per Post (wenn keine Mail Adresse vorhanden) zugesandt.

 

II. Nutzungsbedingungen

(1) Die Mietsache (Wolfshütte) kann für bis zu 4 Personen vermietet werden, wobei mindestens eine Person volljährig sein muss. Die Wolfshütte ist als einfache Holzhütte spartanisch ausgestattet. Die Toiletten befinden sich etwa 200m entfernt am Haus Spinne (Wiesenwelten).

 

(2) Es wird darauf hingewiesen, dass der Vertragspartner nach offizieller Parkschließung keine weiteren als die mit ihm angemeldeten Personen in den Park lassen darf.

 

III. Empfehlung mitzubringender Ausstattung

(1) Schlafsack, Isomatte, Handtücher, Waschsachen, Taschenlampe, Essen und Getränke.

 

IV. An- und Abreise

(1) Am Tage der Anreise kann der Vertragsnehmer die Wolfshütte ab 17:00 Uhr beziehen. Die Möglichkeit der Bereitstellung zu einem früheren Zeitpunkt besteht nicht.

 

(2)Der Vertragsnehmer verpflichtet sich, die Wolfshütte bis 09:00 Uhr am Abreisetag zu verlassen.

 

(3) Für den Vertragsnehmer steht in unmittelbarer Nähe ein Parkplatz zur Verfügung.

 

(4) Schlüsselübergabe erfolgt bei An- und Abreise nach Absprache mit dem Vermieter.

 

V. Leistungen und Preise

(1) Der Wildpark-MV ist als Vermieter verpflichtet, die Wolfshütte vertragsgemäß zur Verfügung zu stellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

(2) Je Übernachtung ist ein Pauschalpreis iHv 299,00 EUR fällig. Darin enthalten sind Miete Wolfshütte für eine Übernachtung, Eintritt in den Park gültig für den An- und Abreisetag, Feuerstelle sowie die Endreinigung.

 

(3) Zusatzangebote, wie beispielsweise Frühstück, Grillpakete, Führungen o.ä. können vorab hinzugebucht werden.

 

VI. Stornierung

(1) Stornierungen sind nur schriftlich möglich. Bei Stornierung bzw. Nichtinanspruchnahme vertraglicher Leistungen ist der Vertragspartner grundsätzlich verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen.

 

(2) Mit Annahme dieses Vertrages gelten folgende Fristen als vereinbart: bei Stornierungen bis 14 Tage vor dem Nutzungstermin werden 50% und bei weniger als 7 Tage 80% des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt.

VII. Rücktritt seitens des Wildpark-MV

(1) Bei höherer Gewalt und bei der Annahme, dass durch die Vermietung des Objekts an den Vertragspartner durch gesetzeswidriges Verhalten der reibungslose Betrieb oder die Sicherheit im Park gefährdet wird oder dass das Ansehen des Wildpark-MV in der Öffentlichkeit gefährdet wird, behält sich der Wildpark-MV das Recht vor vom Vertrag zurückzutreten.

 

(2) Ein berechtigter Rücktritt des Wildpark-MV begründet keinen Anspruch des Vertragspartners auf Schadenersatz.

 

VIII. Unwetter

(1) Bei Unwetter ist die Natur- und Umweltpark Güstrow gGmbH berechtigt, den Zugang zum Wildpark-MV und der Wolfshütte aus Sicherheitsgründen zu sperren. Die bereits gezahlten Leistungen werden durch die Natur- und Umweltpark Güstrow gGmbH erstattet.

 

IX. Haftung

(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich öffentliche Wege zu benutzen und auf keinen Fall Gehege oder Weideflächen zu betreten. Das Betreten aller Wege im Park erfolgt auf eigene Gefahr.

 

(2) Eltern haften hier für ihre Kinder.

 

(3) Der Vertragsnehmer wird hiermit darüber informiert, dass das Rauchen, offenes Feuer und damit auch das Betreiben eines Grills (Holzkohle oder auch Gas-Grill) in der Wolfshütte nicht erlaubt ist. Lediglich die außerhalb der Wolfshütte hierfür vorgesehene Feuerstelle darf genutzt werden.

 

(4) Der Vertragsnehmer haftet für mutwillige Schäden am Inventar. Eine Inventarliste liegt im Haus aus. Der Wildpark-MV haftet nicht für das Eigentum der Gäste.

 

X. Haustiere

(1) Haustiere sind nicht gestattet.

 

XII. Rufliste im Notfall

(1) Feuerwehr / Rettungsdienst: 112

Polizei: 110

Bei allen Notfällen ist nach Alarmierung der Einsatzkräfte auch die Geschäftsleitung zu informieren.

 

XII. Salvatorische Klausel & Sonstiges

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Wildpark-MV und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

(2) Erfüllungsort ist der Wildpark-MV.

 

(3) Gerichtsstand ist Rostock.

 

(4) Sollten einzelne dieser Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt im Fall von Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine wirksame Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am ehesten gerecht wird.

 

Zuletzt aktualisiert am 29.02.2024.

Kontakt:

Anfahrtsadresse:
Primerburg
18273 Güstrow

Anschrift:
Verbindungschaussee 1
18273 Güstrow

info@wildpark-mv.de
Tel.: 03843 2468-0